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Halten Ihre Stundenzettel einer Zollprüfung stand?

Fügen Sie Ihre Arbeitszeiten ein. Wir prüfen sie gegen § 17 MiLoG und §§ 3–5 ArbZG und zeigen Ihnen in Sekunden, welche Einträge bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beanstandet würden.

Ergebnis sofortKeine AnmeldungDaten werden nicht gespeichertOhne KI, rein regelbasiert

Ihre Arbeitszeiten

Aus Excel kopieren und einfügen oder eine CSV-Datei wählen. Semikolon, Komma und Tabulator werden erkannt.

Erforderlich sind die Spalten Mitarbeiter, Datum, Beginn und Ende. Optional: Pause, Objekt und Erfasst am – letztere Spalte erlaubt zusätzlich die Prüfung der Sieben-Tage-Frist des § 17 Abs. 1 MiLoG.

Ihre Daten verlassen diesen Vorgang nicht. Die Zeilen werden im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen – sie werden nicht in eine Datei, nicht in eine Datenbank und nicht an Dritte geschrieben. Gespeichert wird ausschließlich die Information, dass eine Prüfung stattgefunden hat, ohne Inhalt.