Fügen Sie Ihre Arbeitszeiten ein. Wir prüfen sie gegen § 17 MiLoG und §§ 3–5 ArbZG und zeigen Ihnen in Sekunden, welche Einträge bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beanstandet würden.
Aus Excel kopieren und einfügen oder eine CSV-Datei wählen. Semikolon, Komma und Tabulator werden erkannt.
Erforderlich sind die Spalten Mitarbeiter, Datum, Beginn und Ende. Optional: Pause, Objekt und Erfasst am – letztere Spalte erlaubt zusätzlich die Prüfung der Sieben-Tage-Frist des § 17 Abs. 1 MiLoG.